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BVerwG, 03.07.1959 - IV B 251.58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zuschlag zur Unterhaltshilfe für ein Kind - Überwiegendes Unterhalten durch den Berechtigten - Fehlende Leistungsfähigkeit nach Ausschöpfung aller anderen Einnahmequellen - Tragweite des Grundrechts der gleichmäßigen Behandlung
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 04.09.1958 - Prozeßliste Nr. 77 L/58
- BVerwG, 03.07.1959 - IV B 251.58
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 13.06.1958 - IV C 117.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 03.07.1959 - IV B 251.58
Daß der Begriff des überwiegenden Unterhaltens nicht mit dem Begriff der wirtschaftlichen Abhängigkeit im Sinne des § 295 Abs. 3 LAG gleichzusetzen und in § 5 Abs. 3 der Dritten LeistungsDV-LA vom 12. Juni 1953 (BGBl. I S. 384) [- mit Änderungen -] zutreffend dahin umschrieben ist, ein Kind werde dann nicht überwiegend unterhalten, wenn die eigenen Einkünfte des Kindes und die für es gewährten Zulagen ohne Berücksichtigung von Freibeträgen und Vergünstigungen 60 DM übersteigen, hat der Senat bereits entschieden; diese Frage ist daher nicht mehr klärungsbedürftig (vgl.Urteile vom 30. September 1955 - BVerwG IV C 75.55 - undvom 13. Juni 1958 - BVerwG IV C 117.57-).